ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH) - BLOCK Hotel & Living e.K. Ingolstadt
1 GELTUNGSBEREICH
1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, mit dem BLOCK Hotel & Living e.K. Ingolstadt (im weiteren Hotel genannt), über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2) Die Überlassung von Hotelzimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Die Versagung der Zustimmung berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung.
1.3) Etwaige AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
2.1) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Angebote des Hotels sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Diese kann auch mündlich oder telefonisch erfolgen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über anklicken des Buttons „BUCHEN“ zustande.
2.2) Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung. Vertragspartner des Hotels ist der jeweilige Besteller als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Handelt der Besteller für einen Dritten, so wird der Besteller nur dann aus der Haftung entlassen, wenn der Dritte die Bestellung gegenüber dem Hotel schriftlich bestätigt. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollmächtigung durch den (intendierten) Vertragspartner haftet der Besteller, ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, für das Erfüllungsinteresse.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, SICHERHEITSLEISTUNG, AUFRECHNUNG
3.1) Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3) Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen Kursschwankungen, Bankgebühren sowie alle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen zu Lasten des Geschäftspartners.
3.4) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Als angemessen gelten 50% des vereinbarten Leistungspreises. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.5) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
3.6) Bei Neukunden, Gruppen, Veranstaltungen oder bei Vertragspartnern, die keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland haben, kann das Hotel eine Vorauszahlung und Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.
3.7) Ändert der Vertragspartner nachträglich seine Buchung (z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, Änderung der Aufenthaltsdauer, Änderung der Anzahl der Gäste pro Zimmer usw.) ist das Hotel nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Preis gebunden, sondern kann diesen ändern. Des Weiteren kann das Hotel ein Umbuchungsentgelt von 15€ pro Änderungsvorgang verlangen.
3.8) Forderungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Hotel zudem berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die vereinbarten Zimmer weiter zu verkaufen.
3.9) Forderungen des Hotels sind sofort bei Vorlage der Rechnung vor Ort und ohne Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Zwischenrechnungen oder für Rechnungen für Vorauszahlungen und für Sicherheitsleistungen. Bei Zahlungsverzug bezüglich auch nur eines Rechnungsbetrags ist das Hotel zur Kündigung aller bestehenden Verträge und zur Einstellung aller weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden berechtigt; das gilt auch für Vorleistungen des Hotels. Der Vertragspartner hat an fälligen Forderungen des Hotels kein Zurückbehaltungsrecht. Er kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.10) Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von BLOCK Hotel & Living Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. Bestellungen mit Vorauszahlung oder Fixrate) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, OTA, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt seinem Kreditkarteninstitut gegenüber, diese Belastung zu widerrufen.
3.11) Sollten dem Hotel durch den Vertragspartner, Ersatzansprüche (z.B. wegen Diebstahl, Lost Minibar, Beschädigungen der Hotelausstattung o.ä.) jeglicher Art entstehen, so ist das Hotel berechtigt, die Sicherheitsleistung (Kaution) einzubehalten und/oder die hinterlegte Kreditkarte zu belasten, ohne diese körperlich vorzulegen. Der Vertragspartner ist auch in diesem Fall nicht berechtigt seinem Kreditkarteninstitut gegenüber, diese Belastung zu widerrufen.
3.12) Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Verzug, so steht dem BLOCK Hotel & Living e.K. das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu.
3.13) Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Ingolstadt, der Sitz des BLOCK Hotel & Living e.K. auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig werden.
3.14) Rückvergütungen oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
3.15) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG (Stornierung) DES KUNDEN, NICHINANSPRUCHNAHME DER HOTELLEISTUNG (NO SHOW)
4.1) Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde.
4.2) Sofern zwischen Hotel und Kunde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auch dann den vollen vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen, wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Preises für die vertragliche Leistung handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte. Stornierungen, Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Reservierung von Hotelzimmern sind für den Gast bzw. den Besteller nur in schriftlicher Form gültig und werden mit folgenden Stornosätzen vom gebuchten Arrangement-/Gesamtbetrag verrechnet:
Stornierung regulär
- 3 Tage vor Anreise kostenfrei
- 2 Tage vor Anreise 50% des Gesamtbetrages
- 1 Tag vor Anreise 100% des Gesamtbetrages (1 Tag vorher = ab 15Uhr am Vortag = 100%)
Stornierung zu Messezeiten
- Bis 39 Tage vor Anreise 80% des Gesamtbetrages
- 39 bis 00 Tage vor Anreise 100% des Gesamtbetrages
Bei vorzeitiger Abreise oder No Show werden 100% des Gesamtbetrages fällig.
4.4) Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2) Wird eine gemäß Ziffer 3.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2) Wird eine gemäß Ziffer 3.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BLOCK Hotel & Living e.K. in der Öffentlichkeit gefährden kann;
d) das Zimmer an Dritte untervermietet oder Dritten überlassen wurde, bzw. ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
e) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
5.4) Im Falle eines berechtigten Rücktritts des Hotels aus einem der in den Ziffern 5.2 bis 5.3 genannten Gründen hat der Vertragspartner keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, - ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Er hat auch kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.
6.2) Alle Zimmer des Hotels sind individuell eingerichtet und unterscheiden sich in Größe und Ausstattung, die abgebildeten Fotos bzw. Grundrisse sind nur Beispiele.
6.3) Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Hotel den ausgehängten BLOCK Hotel & Living e.K.- Richtlinien („Hausordnung“) anzupassen.
6.4) Gebuchte Zimmer werden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.5) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach verrechnet das Hotel für die weitere Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 30 Euro, welche zusätzlich in Rechnung gestellt werden, ab 14:00 Uhr werden 100% des tagesaktuellen Preises fällig.
6.6) NICHTRAUCHERZIMMER, RAUCHVERBOT & Cannabiskonsum verboten: Das BLOCK Hotel & Living e.K. ist ein Nichtraucherhotel, das Rauchen und der Konsum von Cannabis, sind ausdrücklich verboten. Sollten Sie in Ihrem Zimmer rauchen oder Cannabis/Drogen konsumieren, wird eine Sonderreinigungsgebühr von 150€ erhoben und Ihrer Gesamtrechnung belastet, und ggf. die Polizei informiert (gem. Drogenverbot in Bayern, § 5 Abs. 1 KCanG). Bitte beachten Sie, dass das ganze Hotel brandschutztechnisch auf die Feuerwehr Ingolstadt aufgeschaltet ist. Ausgelöste Brandmelder, sei es durch Zigarettenrauch, Zigarren, E-Zigaretten und sonstigem Dampf und/oder durch verbotene Manipulation des Rauchmelders, ziehen direkt einen Einsatz der Feuerwehr nach sich! Das Hotel kann eine vom Gast „versehentlich ausgelöste Brandmeldung“ NICHT MEHR STOPPEN, die Feuerwehr kommt! Die Kosten im Falle eines Fehlalarms können bis zu 800€ für die Feuerwehr, plus Rücksetzen der Brandmeldeanlage durch den Sachverständigen je nach Dimension und Schaden, weit über 1000€ liegen! Diese Kosten werden dem Gast, bei Verschulden weiterverrechnet. Der ausgelöste Brandmelder, kann und muss geortet werden!
6.7) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen eine besondere Vergütung ins Hotel gebracht werden. Der Vertragspartner der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. In den Gesellschaftsräumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche, durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Hotel gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen, die das Hotel gegenüber Dritten zu erbringen hat.
7 HAFTUNG & ALLGEMEINE HINWEISE
7.1) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspruche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotelempfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Unterlässt der Vertragspartner eine unverzügliche Anzeige seines Verlustes oder der Zerstörung / Beschädigung seiner Sache gegenüber dem BLOCK Hotel & Living e.K., so führt dies zu einem Verlust seines Ersatzanspruchs (§ 703 S. 1 BGB)
7.3) Gegenstände und Materialien, die in für Vertragspartner zugänglichen Räumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
7.4) Bei mitgebrachten Gegenständen insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Vertragspartner die sachgerechte Versicherung.
7.5) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels.
7.6) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
7.7) Der Vertragspartner/Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn und/oder seine Mitreisenden, gegenüber dem BLOCK Hotel & Living e.K. verursacht worden sind, ebenso wie für Verluste und Beschädigungen die er selbst verursacht hat.
7.8) Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
7.9) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge wird jedoch keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
7.10) Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen und dürfen in öffentlichen Räumen grundsätzlich nicht mitgebracht/verzehrt werden. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, etc.) kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.
7.11) Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt das Hotel keinerlei Auskunft.
7.12) Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf diese Frist werden die Gegenstände die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.13) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Es handelt sich hierbei um keine wesentliche Vertragspflicht des Hotels, eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Es gelten die jeweils letzten Preisänderungen und unsere AGB´s in ihrer letzten Fassung.
8.2) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand, der Sitz des BLOCK Hotel & Living e.K. Ingolstadt. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie Ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3) Es gilt deutsches Recht, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beteiligung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform) Eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungs-verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Hinweise zum Datenschutz:
Wir weisen darauf hin, dass das BLOCK Hotel & Living e.K. die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten speichert. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung Ihrer Daten widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für das BLOCK Hotel & Living e.K. höchsten Stellenwert.
Juni, 2024 - BLOCK Hotel & Living e.K., H.-P. Müller Str. 15, D-85055 Ingolstadt, Bayern.
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