Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BLOCK Hotel & Living e.K. Ingolstadt

Stand: 03.2018

§ 1 Geltungsbereich

1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem BLOCK Hotel & Living e.K., Ingolstadt abgeschlossen werden. AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Im Einzelfall ausgehandelte und schriftlich festgelegte Bedingungen gelten vorrangig.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1) Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die Zimmer, Räume oder sonst. Leistungen mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden sind.

2) Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter oder Nutzer und bestellt er für diese oder einen von ihnen, so haftet er als Auftraggeber, wenn derjenige Dritte, für den er bestellt hat, die Bestellung nicht schriftlich bestätigt. Bei Verzug und Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen AGB oder einzelvertraglich nichts anderes ergibt.

3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.

5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Die für die Leistungen des BLOCK Hotel & Living e.K. vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen. Die Preise gelten pro Zimmer und bei Pauschalen pro Person. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen.

2) Das BLOCK Hotel & Living e.K. ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis im Nachhinein angemessen, maximal um 10 %, anzuheben, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von dem BLOCK Hotel & Living allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zumindest um den gleichen Betrag erhöht hat.

3) Für Umbuchungen (Änderungen bez. An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonst. ergänzenden Leistungen) kann das Hotel ein Umbuchungsentgelt von 15€ pro Änderungsvorgang verlangen.

4) Die BLOCK Hotel & Living e.K. ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten mindestens 50% des vereinbarten Leistungspreises.

5) Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, so kann das BLOCK Hotel & Living e.K. jedenfalls zumindest eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.

6) Forderungen des BLOCK Hotel & Living e.K. sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens vier Wochen nach Leistungserbringung durch das BLOCK Hotel & Living e.K. ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7) Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen werden spätestens vier Wochen vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung durch das BLOCK Hotel & Living e.K. fällig. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des BLOCK Hotel & Living e.K. für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von Euro 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist das BLOCK Hotel & Living e.K berechtigt, aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig zu stellen.

8) Jede Rechnung des BLOCK Hotel & Living e.K. ist bei Vorlage sofort in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug bezüglich auch nur eines Rechnungsbetrags ist das Hotel zur Kündigung aller bestehenden Verträge und zur Einstellung aller weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden berechtigt; das gilt auch für Vorleistungen des Hotels. Der Vertragspartner hat an fälligen Forderungen des Hotels kein Zurückbehaltungsrecht. Er kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9) Der Hinweis auf eine Kostenübernahme gegenüber des BLOCK Hotel & Living e.K. bedarf des Nachweises in schriftlicher Form.

10) Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Ingolstadt, der Sitz des BLOCK Hotel & Living e.K, auch dann wenn etwa aufgrund anderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und / oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.

11) Rückvergütungen oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.

§ 4 Rücktritt des Kunden

1) Die Reservierung ist für beide Partner verbindlich. Stornierungen, Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Reservierung von Hotelzimmern und Logisnächten sind für den Gast bzw. den Besteller nur in schriftlicher Form gültig und werden mit folgenden Stornosätzen vom gebuchten Arrangement / Gesamtbetrag verrechnet:

Stornierung regulär
3 Tage vor Ankunftsdatum kostenfrei
2 Tage vor Ankunftsdatum 50% des Gesamtbetrages
1 Tag  vor Ankunftsdatum 80% des Gesamtbetrages (1 Tag vorher = ab 15Uhr am Vortag >80%)
bei vorzeitiger Abreise oder NoShow werden 80% des Gesamtbetrages fällig.

Stornierung zu Messezeiten
Bis 39 Tage vor Ankunftsdatum 80% des Gesamtbetrages
39 bis 00 Tage vor Ankunftsdatum 100% des Gesamtbetrages

2) Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3) Will sich eine Vertragspartei nach dem Zustandekommen eines Vertrags ganz oder teilweise von diesem Vertrag lösen, so setzt dies im Übrigen grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei zur Auflösung des Vertrags voraus.

4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Leistungen (20%) des Übernachtungspreises. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.

§ 5 Rücktritt des Hotels

1) Durch die Vereinbarung einer Option erwirbt der Vertragspartner für die vereinbarte Optionszeit das Recht, die optionierten Leistungen vorrangig vor Dritten verbindlich zu buchen.

2) Werden die optionierten Leistungen von einem Dritten nachgefragt, so kann das BLOCK Hotel & Living e.K. den Vertragspartner zur verbindlichen Bestellung der optionierten Leistung auffordern.

3) Das Optionsrecht erlischt, wenn der Vertragspartner daraufhin nicht unverzüglich erklärt, die optionierten Leistungen verbindlich zu bestellen.

4) Ferner ist das BLOCK Hotel & Living e.K. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich des Nutzungszwecks/Identität des Vertragspartners gebucht werden,
c) das BLOCK Hotel & Living e.K. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BLOCK Hotel & Living e.K. in der Öffentlichkeit gefährden kann.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1) Die Überlassung von Zimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des BLOCK Hotel & Living e.K. ist es dem Vertragspartner und dem Gast untersagt, Zimmer an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen. Die Erlaubnisversagung berechtigt nicht zur Kündigung.

2) Der Vertragspartner bzw. der Gast erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.

3) Reservierte Zimmer werden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt. Auf eine frühere Bereitstellung haben der Vertragspartner bzw. der Gast keinen Anspruch, es sei denn, die Zimmer werden einschließlich des vorangehenden Tages reserviert.

4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

§ 7 Haftung des Hotels

1) Gegenstände und Materialien, die in für Vertragspartner zugänglichen Räumen und in Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.

2) Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.

3) Bei mitgebrachten Gegenständen insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung.

4) Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu einen Betrag von € 800,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann dort gegen Quittung hinterlegt werden.

5) Der Veranstalter/Besteller haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen die er selbst verursacht hat.

6) Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

7) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

8) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen, und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.

9) Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10) Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf diese Frist werden die Gegenstände die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

11) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des BLOCK Hotel & Living e.K.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, insb. auch im Fall von Wechsel- oder Scheckstreitigkeiten, der Sitz des BLOCK Hotel & Living e.K.. Im Übrigen ist in den Grenzen des § 40 ZPO des BLOCK Hotel & Living e.K. ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hinweise zum Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass das BLOCK Hotel & Living e.K.  die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten speichert. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen.
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Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für das BLOCK Hotel & Living e.K. höchsten Stellenwert.

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